Die Fördergelder vom Land Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pflaz unterstützt Sie bei dem Bau oder Erweb von Immobilien. Je nach Anzahl der Personen
und dem Gesamteinkommen richtet sich die Höhe der Fördergelder. Das Land Rheinland-Pfalz verbilligt Ihr
Darlehen bei der Bank. Das heißt Sie beziehen das Darlehen ganz normal über Ihre Bank und das Land verbilligt
das Bankdarlehen auf den entsprechenden Zinssatz.
Die Zinssätze sind wie folgt aufgebaut :
1. – 5. Jahr 1,7 %
6. – 10. Jahr 2,5 %
11. – 15. Jahr 3,7 %
Wer wird gefördert ?
Bauherren oder Käufer selbst genutzten Wohneigentums, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
Was wird gefördert ?
Neubau oder Kauf von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung Ausbau, Umbau, Umwandlung und
Erweiterung von selbst genutzten Wohnungen Ersatzneubau nach Abriss
Wie wird gefördert ?
Mit einem zinsverbilligten Darlehen (Zinsgarantiedarlehen) Ihrer Hausbank Die Höhe des Zinsgarantiedarlehens
richtet sich nach dem Haushaltseinkommen, der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und der Zu-
ordnung der Stadt oder Gemeinde, in der das Objekt liegt, zu der entsprechenden Mietenstufe. So kann z.B.
eine junge Familie mit 2 Kindern zwischen 31.000,00 Euro und 58.000,00 Euro an Fördergelder bekommen,
abhänging vom Einkommen und Ort wo sich die Immobilie befindet bzw. gebaut wird.
Die Berechnung der Fördergelder sowie die Beantragung übernehmen wir. Wir füllen alle Formulare und
Anträge für Sie aus und reichen den Förderschein für Sie ein. Sie müssen nur den von uns zu Verfügung
gestellten Antrag unterschreiben, den Rest erledigen wir für Sie.
Runkel & Partner
Ihr Neubau – Hausbau Bauträger für Massivhäuser und Eigentumswohnungen iklv. Fördergelder